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FG München Urteil v. - 4 K 212/07 EFG 2007 S. 1711 Nr. 21

Gesetze: FGO § 137 S. 2, BewG § 146 Abs. 7

Verschulden i.S. des § 137 Satz 2 FGO

Leitsatz

Äußert sich ein Steuerpflichtiger innerhalb des Einspruchsverfahrens in einer Weise, die eine Rücknahme des Einspruchs oder weiteren Sachvortrag nicht erwarten lässt und lehnt das FA die Berücksichtigung des niedrigeren Wert eines Grundstücks aufgrund fehlenden Nachweises i.S. des § 146 Abs. 7 BewG in seiner Einspruchsentscheidung ab, sind die Kosten des nach Vorlage des Wertgutachtens erfolgreichen Klageverfahrens nach § 137 Satz 2 FGO dem Kläger aufzuerlegen. Dem steht die Ankündigung der Beauftragung eines Gutachters am Tag nach der Entscheidung über den Einspruch nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1711 Nr. 21
DAAAC-58989

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FG München, Urteil v. 11.07.2007 - 4 K 212/07

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