Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist
Leitsatz
1) § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG beinhaltet eine klärende Einschränkung des § 181 Abs. 5 AO dergestalt, dass der Ablauf der Feststellungsfrist
für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nur dann unbeachtlich ist, wenn ein pflichtwidriges Unterlassen der Finanzbehörde
vorliegt.
2) Der Wortlaut des § 181 Abs. 5 AO ist auch ungeachtet des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG insofern einschränkend auszulegen, dass
das FA innerhalb der Feststellungsfrist Kenntnis von dem verbleibenden Verlustabzug erhalten hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 390 Nr. 6 EFG 2008 S. 133 Nr. 2 ZAAAC-58986
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