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BBB 10/2007 S. 290

Kreditversicherung – Forderungsausfällen vorbeugen

Eine Kreditversicherung gleicht finanzielle Verluste aus, die einem Unternehmen bei der Gewährung von Lieferantenkrediten im In- oder Aus-S. 291land entstehen, wenn Kunden nicht oder nur teilweise zahlen. Forderungsausfälle werden unter Abzug einer Selbstbeteiligung entschädigt, so dass ein negativer Einfluss auf Liquidität und Ertrag im Bedarfsfall relativ gering ausfällt. Die Vertragsinhalte können heutzutage individuell ausgehandelt werden.

Auch für einen Kreditversicherer hat Prävention oberste Priorität. Neben der Versicherung steht daher die laufende Überwachung der Zahlungsfähigkeit von Bestands- und Neukunden im Blickpunkt. Bei erheblichen Änderungen der Bonität oder im Zahlungsverhalten erfolgt eine zeitnahe Information an das versicherte Unternehmen. Damit können Forderungsausfälle deut...

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