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Belgien | Betriebsausgabenabzug für PKW künftig vom CO2-Ausstoß abhängig
In Belgien ist der Umfang des Betriebsausgabenabzugs für betrieblich genutzte PKW ab dem vom CO2-Ausstoß abhängig. War bisher der allgemeine Betriebsausgabenabzug bereits auf maximal 75 % der Anschaffungskosten begrenzt, so gelten nun die folgenden Begrenzungen für Benziner (in Klammern für Diesel): 90 % unter 120 (105) g/km, 80 % ab 120 bis 130 (105 bis 115) g/km, 75 % ab 131 bis 160 (116 bis 145) g/km, 70 % ab 161 bis 190 (146 bis 175) g/km und 60 % über 190 (175) g/km. Die Regelung gilt für einen Übergangszeitraum vom bis zum für alle neu erworbenen oder hergestellten PKW. Ab dem ist sie auf alle betrieblichen PKW (einschließlich der Altwagen) anzuwenden.