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Doppelbesteuerung | keine Anwendung des DBA mit Papua-Neuguinea
Bereits im Januar 1995 wurde das DBA mit Papua-Neuguinea ausgehandelt und paraphiert. Es fehlte allerdings immer noch die völkerrechtliche Ratifikation des Abkommens. Wie das BMF nun mit Schreiben vom (IV B 3 - S 1301 - PAP/07/0001) mitteilt, ist die der Bundesregierung mit Vertragsgesetz vom (BGBl II, S. 826 ff., BStBl I, S. 883) erteilte Ermächtigung hierzu mittlerweile gegenstandslos geworden. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Ratifikationsurkunden bisher nicht ausgetauscht worden sind und auch künftig nicht ausgetauscht werden. Das DBA wird daher auch in der Zukunft nicht anzuwenden sein.