Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einwanderungsrecht
Die EU-Kommission will am zwei Gesetzesvorschläge zum Umgang mit Einwanderern aus Drittstaaten vorlegen (vgl. Mitteilung der Kommission v. ). Nach Angaben des Brüsseler Büros des Deutschen Anwaltvereins (EiÜ 31/2007 v. ) soll es der erste Entwurf für eine Richtlinie zur Einreise hochqualifizierter Einwanderer in die EU sein, mit dem der Umzug nach Europa attraktiver wird.
Kern des Vorschlags ist ein Schnellverfahren zur Einreise von Facharbeitern, für das überall in der EU die gleichen Voraussetzungen gelten sollen: nämlich ein Arbeitsvertrag, ein Nachweis der beruflichen Qualifikation und ein Gehaltsniveau deutlich über den bestehenden Mindestlöhnen auf nationaler Ebene. Die Regelung soll auch für Angehörige aus Drittstaaten gelten, die sich bereits legal in einem EU-Land aufhalten und alle Kriterien erfüllen (z. B. Studenten). Arbeitnehmer, die nach diesen Regeln einreisen, sollen eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten, die sog. „Blue Card”. Die Arbeitserlaubnis soll in einem ersten Mitgliedstaat zunächst für zwei Jahre gewährt werden, danach kann sie verlängert werden. Besitzern der Blauen Karte sol...