Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
Beraterhinweise zum Umgang mit den neuen europäischen Vorgaben für die Umsatzsteuer
Der Rat der Europäischen Union hat am die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (nachfolgend kurz „MwStSystRL”, zur Zitierweise vgl. IV. 3.) verabschiedet. Die neue Richtlinie ist am in Kraft getreten und hat die bisherige 6. EG-RL einschließlich der später dazu ergangenen Änderungsrichtlinien ersetzt. Darüber hinaus wurden auch die noch geltenden Regelungen der 1. EG-RL (67/227/EWG v. , ABl EG 1967, S. 1301) eingearbeitet.
I. Wirkung der MwStSystRL auf das deutsche Umsatzsteuerrecht
Die MwStSystRL enthält Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts an das deutsche Umsatzsteuerrecht. Grundsätzlich entfalten die Vorgaben für den deutschen Unternehmer nur dann ihre Wirkung, wenn sie auch durch ein deutsches Gesetz – z. B. das UStG – zu deutschem Recht werden. Anders ist dies immer dann, wenn das europäische Recht für den S. 998Unternehmer günstiger ist als das deutsche Recht; dann kann das europäische Recht unmittelbar in das deutsche Recht hineinwirken (vgl. Weimann, in: Weimann/Lang, a. a. O., vor § 1 Anm. 3.3).
II. Neukonsolidierung soll Klarheit bringen – ob das gelingt?
Die MwStSystRL ist damit im Grunde eine Neufassung der 6. EG-RL. Letztere wurde erforderli...