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Grundsteuer | Steuerbefreiung für gepachtetes Krankenhausgrundstück
Die Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz an den Betreiber eines Krankenhauses schließt gem. § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG die Steuerbefreiung aus, weil in diesem Fall der Grundbesitz nicht durch denjenigen – unmittelbar – für den steuerbegünstigten Zweck, den Betrieb des Krankenhauses, benutzt wird, dem der Grundbesitz zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung sind auch dann nicht gegeben, wenn das Krankenhaus von einer KG betrieben wird, an der ausschließlich der Grundstückseigentümer als Kommanditist und Gesellschafter der Komplementär-GmbH beteiligt ist. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 6 GrStG ist in dieser Auslegung verfassungsgemäß. Es liegt weder ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung vor (, ...