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Umsatzsteuer | Überlassung von Flugzeugen durch Luftsportverein an Mitglieder
Das NWB GAAAC-58398 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Luftsportverein, der seinen Mitgliedern vereinseigene Flugzeuge zur Nutzung überlässt, führt damit keine „sportliche Veranstaltung” i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG 1991/1993 durch. (2) Dass ein Luftsportverein seinen Mitgliedern die Nutzung von Einrichtungen auf dem Flughafengelände ermöglicht, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die von den Mitgliedern durchgeführten Sportflüge und ist insofern nicht Teil einer organisatorischen Maßnahme des Vereins (Einschränkung der Rechtsprechung). (3) Mitgliedsbeiträge können Entgelt für die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein. – Anmerkung: Das Finanzamt wollte dem betroffenen Luftsportverein die Umsatzsteuerbefreiung aufdrängen, um ihm den Vorsteuerabzug zu vers...