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NWB Nr. 39 vom Seite 3401

Mehr Fahrgastrechte für Bahnfahrer

Bahnfahrer sollen künftig deutlich mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am Eckpunkte eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahrgastrechte vorgestellt. Bahnfahrer in Deutschland sollen als erste von den neuen europäischen Regelungen profitieren. Unter anderem soll es folgende Verbesserungen für den Fahrgast geben:

1. Verspätung und Ausfall von Zügen

  • Wenn ein Zug Verspätung hat, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine Entschädigung zahlen. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten müssen 25 %, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises erstattet werden. Der Betrag muss, wenn der Fahrgast es wünscht, in bar gezahlt werden.

  • Wenn sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten abzeichnet, kann der Fahrgast auch von einer Fahrt absehen und Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung durchführen.

  • Das Eisenbahnunternehmen haftet nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird und das Eisenbahnunternehmen diese Umstände trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann.

  • Das Eisen...

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