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BFH 07.10.2009 II R 27/07, NWB direkt 39/2007 S. 10
Erbschaftsteuerlicher Wert einer voll eingezahlten noch nicht fälligen Lebensversicherung
Eine voll eingezahlte noch nicht fällige Lebensversicherung ist nach Ansicht des erkennenden Senats nicht mit der Ablaufleistung, sondern mit 2/3 der eingezahlten Beiträge anzusetzen, sofern nicht der Rückkaufswert nachgewiesen wird.