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Schätzungsbescheid gegenüber gelöschter GmbH
Eine im Handelsregister bereits gelöschte GmbH ist steuerrechts - und damit im Finanzgerichtsprozess beteiligtenfähig, wenn sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Bescheide angreift. Sie wird durch einen Nachtragsliquidator vertreten.