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FG Hamburg 23.03.2007 2 K 147/05, NWB direkt 39/2007 S. 2

Zwischenschaltung einer Gesellschaft beim Kauf von GmbH-Anteilen

Die Zwischenschaltung einer Gesellschaft beim Kauf von GmbH-Anteilen oder die Beteiligung von Personen als Gesellschafter der Käuferin können rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO sein, wenn keine wirtschaftlichen Gründe für die Beteiligung dieser Gesellschaft bestehen. Es besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter, eine GmbH zu liquidieren, wenn diese noch über Vermögen verfügt oder die GmbH-Anteile (an Dritte) veräußert werden können. Die Veräußerung der GmbH-Anteile ist dann nicht rechtsmissbräuchlich. Ein Darlehensvertrag (zwischen nahestehenden Personen) kann auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn er in einigen Punkten vom Üblichen abweicht. Die Nichtregelung von Sicherheiten oder Rückzahlungsmodalitäten führt nicht zwangsläufig zur Nichtanerkennung des Darlehensvertrags. Trotz der...

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