Auswahlermessen bei Haftungsinanspruchnahme wegen Steuerhinterziehung.
Leitsatz
Bei Vorliegen einer Steuerhinterziehung bedarf es keiner Begründung des Entschließungsermessenes zur Haftungsinanspruchnahme.
Allerdings ist bei mehreren Steuerhinterziehern spätestens in der Einspruchsentscheidung das Auswahlermessen zu begründen.
Sind neben dem im Handelsregister eingetragenen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer weitere Personen gemeinschaftlich
zur Geschäftsführung befugt und ist dies dem Finanzamt bekannt, sind Ausführungen zur Begründung des Auswahlermessens erforderlich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2255 CAAAC-58236
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 29.03.2007 - 6 K 3669/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.