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Finanzgericht Hamburg  v. - 7 K 203/06

Gesetze: AO § 110, § 110 Abs. 3 AO, HZwStG § 2 Abs. 5c, HZwStG § 13 Abs. 1

Nicht mehr anfechtbare Bescheide zur Zweitwohnungssteuer bleiben von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unberührt

Leitsatz

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 ist zu den Satzungen über Zweitwohnungsteuer der Städte Hannover und Dortmund ergangen und entfaltet keine unmittelbare Bindungswirkung hinsichtlich der Vorschriften des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes. Grundsätzlich gilt nach § 79 Abs. 2 BVerfGG, dass nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf eine für nichtig erklärte Norm beruhen, von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unberührt bleiben.

Fundstelle(n):
MAAAC-58211

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg v. 08.03.2007 - 7 K 203/06

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