Gesonderte und einheitliche Feststellungen von
Besteuerungsgrundlagen 1983 gem. § 180 Abs. 5 AO aus den Beteiligungen an
einer Ltd. Partnership/USA bzw. einer atypisch stillen
Gesellschaft/Betriebsstätte USA
Leitsatz
Bei einer doppelstöckigen
Personengesellschaft sind grundsätzlich zwei Feststellungsverfahren
durchzuführen. Auf Ebene der Untergesellschaft sind für die
beteiligte Obergesellschaft Einkünfte festzustellen, die auf Ebene der
Obergesellschaft deren Gesellschaftern zuzurechnen sind.
Die Obergesellschaft ist nicht nur
zivilrechtlich Gesellschafterin, sondern auch steuerrechtlich Mitunternehmerin
der Untergesellschaft. Zu ihrem Gewinn gehören nicht nur das Ergebnis
ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit, sondern auch die anteiligen
Einkünfte aus Untergesellschaften, an denen sie unmittelbar beteiligt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3679 NAAAC-58202
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.05.2007 - I 76/2006
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