Verweisung einer Klage auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs an das
sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht
Leitsatz
1. Abgabenangelegenheiten im Sinne
von
§ 33 FGO sind nur
die mit der Verwaltung der Abgaben oder sonst mit der Anwendung der
abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden
zusammenhängenden Angelegenheiten im Spannungsfeld der Eingriffsverwaltung
zwischen Bürger und Staat. An dem im Finanzrechtsweg zu entscheidenden
Rechtsstreit muss eine Behörde beteiligt sein.
2. Die Klage gegen den früheren
Arbeitgeber auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs gemäß
§ 41b EStG ist an
das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht zu verweisen
(Entgegen
).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 194 Nr. 3 EFG 2007 S. 1707 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3506 GAAAC-58197
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