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FG München Beschluss v. - 1 K 1376/07 EFG 2007 S. 1707 Nr. 21

Gesetze: FGO § 33, ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e, GVG § 13, GVG § 17a Abs. 2 S. 1, EStG 2002 § 41b Abs. 1, GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, BGB § 242

Finanzrechtsweg

Abgabenangelegenheiten im Sinne des § 33 FGO

Verweisung einer Klage auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs an das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht

Leitsatz

1. Abgabenangelegenheiten im Sinne von § 33 FGO sind nur die mit der Verwaltung der Abgaben oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängenden Angelegenheiten im Spannungsfeld der Eingriffsverwaltung zwischen Bürger und Staat. An dem im Finanzrechtsweg zu entscheidenden Rechtsstreit muss eine Behörde beteiligt sein.

2. Die Klage gegen den früheren Arbeitgeber auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs gemäß § 41b EStG ist an das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht zu verweisen (Entgegen ).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 194 Nr. 3
EFG 2007 S. 1707 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3506
GAAAC-58197

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FG München, Beschluss v. 20.07.2007 - 1 K 1376/07

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