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FG München Urteil v. - 14 K 2688/06 EFG 2007 S. 1643 Nr. 20

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1, UStG 1993 § 3a Abs. 1, UStG 1993 § 3a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, UStG 1993 § 3 Abs. 9, UStG 1999 § 1 Abs. 1, UStG 1999 § 3a Abs. 1, UStG 1999 § 3a Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, UStG 1999 § 3 Abs. 9, EGRL 112/2006 Art. 43

Ort und Einheitlichkeit der Leistung bei Reisebetreuungsleistungen

Leitsatz

1. Die Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung der von einem Reiseveranstalter angebotenen Gruppenreisen durch einen selbstständigen Reiseleiter bildet ein wirtschaftliches Ganzes und stellt umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung dar.

2. Der Ort dieser einheitlichen sonstigen Leistung des Reiseleiters bestimmt sich gemäß der Grundregel des § 3a Abs. 1 UStG nach dem Sitz seines Unternehmens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1643 Nr. 20
UStB 2007 S. 347 Nr. 12
WAAAC-58196

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FG München, Urteil v. 19.07.2007 - 14 K 2688/06

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