Verminderung des Schuldzinsenabzugs nach
Teilveräußerung einer teilweise fremdfinanzierten
Mietwohnung
Leitsatz
Die Schuldzinsen für ein
Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung sind nach Veräußerung
des Hälfteanteils der Wohnung und dem damit verbundenem Entstehen einer
Bruchteilsgemeinschaft nur noch zur Hälfte Werbungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dem steht nicht entgegen, dass
das Darlehen geringer valutiert als die Anschaffungskosten des nicht
veräußerten Hälfteanteils der weiterhin vermieteten Wohnung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 550 Nr. 9 DStZ 2007 S. 648 Nr. 20 SAAAC-58193
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