Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Einspruchseinlegung gegen Steuerbescheid oder Verrechnungsantrag des nicht
mehr geschäftsführungs- oder vertretungsbefugten früheren Geschäftsführers
verbindliche Zusage
Leitsatz
1. Die Einlegung eines Einspruchs gegen die Steuerfestsetzung kann die Zahlungsverjährung für das in dem Steuerbescheid ausgewiesene
Steuerguthaben nicht unterbrechen.
2. Ist eine GmbH als Steuerschuldnerin wegen Annahme der Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden, so kann
ein nach der Löschung verfasstes Schreiben des früheren Geschäftsführers, mit dem er die Verrechnung eines der GmbH zustehenden
Steuerguthabens beantragt hat, die Zahlungsverjährung nicht unterbrechen, wenn der vormalige Geschäftsführer erst später zum
Nachtragsliquidator der GmbH bestellt worden ist.
3. Ein Schreiben des Finanzamts hat nicht die Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, wenn es nicht vom Vorsteher oder
zuständigen Sachgebietsleiter unterschrieben worden ist und der Steuerpflichtige auch nicht in eindeutiger Weise eine verbindliche
Zusage beantragt hat.
Fundstelle(n): AO-StB 2008 S. 6 Nr. 1 EFG 2007 S. 1663 Nr. 21 OAAAC-58190
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.07.2007 - 12 K 8345/06 B
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