Abhängigkeit einer Bilanzänderung von einer Bilanzberichtigung
Leitsatz
1. Eine Bilanzänderung kommt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 nur im Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung
nach Satz 1 der Vorschrift in Betracht. Dem steht die verfahrensrechtliche Änderbarkeit des betreffenden Steuerbescheids nach
§ 164 Abs. 2 AO nicht entgegen. Die Änderbarkeit des jeweiligen Steuerbescheids ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Bilanzänderung
noch steuerlich auswirken kann; die Voraussetzungen der Bilanzänderung werden aber durch § 164 Abs. 2 AO in keiner Weise berührt,
sondern allein durch § 4 Abs. 2 EStG 1999 bestimmt.
2. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, gegenüber denjenigen
Unternehmen, die ihre einkommensteuerpflichtigen Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1999 ermitteln,
ist insoweit nicht gegeben (Anschluss an ).
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2682 Nr. 49 EFG 2007 S. 1698 Nr. 21 TAAAC-58184
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.06.2007 - 6 K 5269/03 B
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