Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags
Leitsatz
1. Die nach § 79 Satz 2 EStG bestehende mittelbare Altersvorsorge-Zulageberechtigung für den nicht nach § 79 Satz 1 EStG begünstigten
Ehegatten setzt u.a. voraus, dass der andere Ehegatte nach Satz 1 begünstigt ist und für den mittelbar zulageberechtigten
Ehegatten ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht, dessen Förderfähigkeit gemäß § 82 Abs. 1 EStG davon
abhängig ist, dass er nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (BGBl. I 2001, S. 432) zertifiziert ist; ein
nicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag, auf den im Sinne des § 82 Abs. 2 EStG Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
erbracht werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
2. Im Streitfall: keine Zulage für einen Versicherungsvertrag bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über
eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente (VBL-extra), den eine als Mitglied des Versorgungswerks einer Tierärztekammer
nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtige, bei einem Bezirksamt angestellte Tierärztin abgeschlossen hat.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1690 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3508 JAAAC-58183
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.06.2007 - 7 K 5216/05 B
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