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FG Köln Urteil v. - 11 K 536/05 EFG 2007 S. 1734 Nr. 21

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug, Voraussetzungen

Leitsatz

1. Für den Zeitpunkt der Rechnungserstellung muss die im Abrechnungspapier genannte Bezeichnung und Anschrift des leistenden Unternehmers zutreffen. Da erst mit der Vorlage der Rechnung der Vorsteuerabzug eröffnet wird, ist dies der für die Überprüfung und Erhebung des Steueranspruchs entscheidende Zeitpunkt.

2. Die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs haben objektiven Charakter. Die subjektive, gutgläubige Überzeugung des Leistungsempfängers kann ein bestimmtes, objektiv nicht erfülltes Merkmal nicht ersetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 309 Nr. 5
EFG 2007 S. 1734 Nr. 21
UStB 2008 S. 6 Nr. 1
EAAAC-58176

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FG Köln, Urteil v. 13.06.2007 - 11 K 536/05

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