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Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen
BMF nimmt Stellung zu bilanzsteuerlichen Folgen des sog. „Blockmodells”
Der BFH hatte mit entschieden, dass für Verpflichtungen, im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, in der Beschäftigungsphase eine ratierlich anzusammelnde Rückstellung zu bilden ist. Die Finanzverwaltung nimmt mit dem ausführlich Stellung zu dieser Entscheidung.
Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Nach dem AltTZG besteht die Möglichkeit, mit älteren Arbeitnehmern staatlich geförderte Altersteilzeitvereinbarungen bis zum Eintritt in den Ruhestand abzuschließen. Neben einer gleichmäßigen Verringerung der täglichen Arbeitszeit steht das sog. „Blockmodell” zur Verfügung, bei dem der Arbeitnehmer zunächst in vollem Umfang weiterarbeitet (Beschäftigungsphase), bevor er anschließend vollständig von der Arbeit freigestellt wird (Freistellungsphase). Das Arbeitsentgelt wird während der gesamten Alterteilszeit gleichmäßig verringert – entsprechend dem Anteil der Beschäftigungsphase an der Altersteilzeit – weitergezahlt. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber sog. Aufstockungsbeträge, die bei Wiederbesetzung der vorzeitig freiwer...