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FG Hessen 07.09.2006 13 K 3592/04, NWB direkt 38/2007 S. 6

Keine Aufrechnung der Familienkasse gegenüber dem Erstattungsanspruch des nachrangigen Sozialhilfeträgers

Macht der Sozialhilfeträger gegenüber der Kindergeldkasse einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 5 EStG i. V. mit § 104 SGB X auf das Kindergeld geltend, kann dem nicht wirksam entgegengehalten werden, dass mit Kindergeldansprüchen bereits aufgerechnet worden sei. Die Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt ist gegenüber dem Anspruch auf Kindergeld eine nachrangige Leistung.

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