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FG München 08.03.2007 5 K 1308/06, NWB direkt 38/2007 S. 6
Kindergeld Obhutsprinzip
Kindergeldberechtigt ist nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, also ihm Fürsorge durch Erziehung, Beaufsichtigung und Pflege in einem auf längere Dauer gerichteten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art gewährt.