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Besuchsfahrten als Krankheitskosten
Aufwendungen für Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen sind nur dann als Krankheitskosten zu beurteilen, wenn die Besuche nach einer Bestätigung des behandelnden Arztes ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung im Sinne des Erträglichmachens einer Krankheit oder eines Leidens unternommen werden.