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Entstrickung und Verstrickung bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
Wegzug eines Gesellschafters und einer Gesellschaft
In NWB F. 3 S. 14733 berichteten wir bereits über die Entstrickung und Verstrickung bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. Durch das SEStEG erfolgte auch eine Erweiterung des Entstrickungs- und Verstrickungskonzepts bezogen auf Wirtschaftsgüter des Privatvermögens. Betroffen hiervon sind Anteile an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 Abs. 1 EStG und wegen des neuen § 17 Abs. 7 EStG auch Anteile an Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften. Auch wenn im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 mit § 20 Abs. 2 EStG eine Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei nicht wesentlicher Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG eingeführt wurde, ist eine Ausweitung des Entstrickungs- und Verstrickungskonzepts nicht vorgesehen.
I. Vorbemerkung
Mit dem , Lasteyrie du Saillant (Slg. 2004, I-2409) stand fest, dass die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG a. F. und in § 21 Abs. 3 UmwStG 1995 mit den gemeinschaftsrechtlich garantierten Grundfreiheiten nicht vereinbar sind. Die Europäische Kommission hatte daraufhin mit Schreiben v. – S. 3326 bezogen auf § 6 AStG a. F. – ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 1999/4371) gegen die Bun...BStBl 2005 I S. 714