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Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Das BMF hat die nach dem Stand v. aktualisierte Zusammenstellung der Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen DBA), veröffentlicht. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des (BStBl 2001 I S. 286), welches hiermit aufgehoben wird.