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Zollrecht | Gültigkeit von Antidumpingverordnungen
Das NWB WAAAC-54152 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Es bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der Antidumpingverordnungen (EWG) Nr. 2200/90 und (EG) Nr. 2496/97 betreffend Einfuhren von Silicium-Metall mit Ursprung in der Volksrepublik China. (2) Ein Wirtschaftsteilnehmer kann sich bezüglich der Gültigkeit einer Antidumpingverordnung nicht darauf berufen, dass deren Vorschriften gegen WTO-Übereinkommen (hier: den WTO-Antidumpingkodex) verstoßen, wenn das Land, aus dem die gedumpten Einfuhren stammen, nicht WTO-Mitglied ist.