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Einkommensteuer | Zuschüsse Privater zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses
Das NWB QAAAC-57806 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich „wie Sonderausgaben” zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. (2) Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG. – Anmerkung: Das von den Klägern im Streitfall beanspruchte Wahlrecht, die Zuschüsse als Einnahme und nicht als aufwandsmindernde Förderung zu behandeln, kann naturgemäß nur gelten, wenn sich diese Alternativen auch steuerlich auswirken. Sind die Zuschüsse vor Inanspruchnahme der Absetzungen gewährt worden, mindern sie diese ohne Weiteres. Werden sie in späteren Veranlagungszeiträumen gewährt, sind sie mit gleichartigen Sonderausgaben dieses Veranlagungszeitrau...