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Abgabenordnung | Keine Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe bei der Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Das NWB LAAAC-57812 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Werden fällig gewordene Steuerbeträge pflichtwidrig nicht an das Finanzamt abgeführt, kann die Kausalität dieser Pflichtverletzung für einen dadurch beim Fiskus entstandenen Vermögensschaden nicht durch nachträglich eingetretene Umstände oder durch die Annahme eines hypothetischen Kausalverlaufs beseitigt werden. (2) Die Frage, ob ein hypothetischer Kausalverlauf bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme Berücksichtigung finden kann, ist im Rahmen der Schadenszurechnung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von § 69 AO zu beantworten. (3) Die Funktion und der Schutzzweck des in § 69 AO normierten Haftungstatbestands schließen die Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe aus. Deshalb entfällt die Haftun...