Verkauf einer vermieteten Produktionshalle als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Leitsatz
Der Verkauf einer vermieteten Produktionshalle stellt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen dar, wenn diese
unter Beibehaltung ihres Verwendungszwecks in das erwerbende Unternehmen integriert wird.
Die Anforderungen, ob ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen nicht steuerbar übereignet wird, sind
unter Berücksichtigung der Regelung der 6. EG-Richtlinie zu bestimmen.
Zum Begriff der Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens unter Berücksichtigung der 6. EG-Richtlinie.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1638 Nr. 20 PAAAC-56788
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.10.2005 - 16 K 510/04
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