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Grunderwerbsteuer; | Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (§ 3 Nr. 4 GrEStG 1983)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die GrESt-Befreiung nach § 3 Nr. 4 GrEStG 1983 erfasst nur Grundstückserwerbe zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts. Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind danach nicht von der GrESt befreit. (2) Die Nichtgewährung einer GrESt-Befreiung für Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - auch wenn aus dieser gemeinsame Kinder hervorgegangen sind - verstößt nicht gegen das GG. Nach ständiger Rspr. des BFH, so der Senat in seinen weiteren Ausführungen, ist es zulässig, dass Ehegatten gegenüber Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steuerrechtlich privilegiert werden. Die inzwischen eingetretene (annähernde) rechtliche...