Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschäftigungszuschuss zum
Zum wird eine neue Sozialleistung zur beruflichen Eingliederung eingeführt, und zwar der „Beschäftigungszuschuss”. Dieser Beschäftigungszuschuss, der in den § 16a SGB II eingestellt wurde (also in das Gesetz „Hartz IV”), geht zurück auf das „Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen”, das Anfang Juli 2007 vom Bundestag beschlossen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats im September gilt als sicher.
Es geht hierbei um eine neue Arbeitgeberleistung (Lohnkostenzuschuss), nämlich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitloser Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Gesetzgebungsmaterialien zum erwähnten Änderungsgesetz, also aus B...