Anhang: Beispiele für die Anwendung des Beschlusses
Rücknahmeverbote (Paragraphen 8 und 9)
Beispiel 3
Sachverhalt
A6
Eine Genossenschaft hat an ihre Mitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten und unterschiedlichen Beträgen die folgenden Anteile ausgegeben:
1. Januar 20X1 100 000 Anteile zu je 10 WE (1 000 000 WE),
1. Januar 20X2 100 000 Anteile zu je 20 WE (2 000 000 WE, so dass insgesamt Anteile im Wert von 3 000 000 WE ausgegeben wurden).
Die Anteile sind auf Verlangen zu ihrem jeweiligen Ausgabepreis rücknahmepflichtig.
Fundstelle(n):
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BAAAJ-50185