IFRIC 2 17

Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Mit der im Mai 2012 veröffentlichten Verlautbarung Jährliche Verbesserungen – Zyklus 2009-2011 wurde Paragraph 11 geändert. Diese Änderung ist rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen diese Änderung an IAS 32 im Rahmen der im Mai 2012 veröffentlichten Verlautbarung Jährliche Verbesserungen – Zyklus 2009-2011 auf eine frühere Periode an, so ist auch die Änderung an Paragraph 11 auf diese frühere Periode anzuwenden.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-50185