Zeitpunkt des Inkrafttretens
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Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsvorschriften dieser Interpretation entsprechen denen von IAS 32 (in der 2003 überarbeiteten Fassung). Diese Interpretation ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen diese Interpretation auf Berichtsperioden an, die vor dem beginnen, hat es dies anzugeben. Diese Interpretation ist rückwirkend anzuwenden.
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BAAAJ-50185