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BFH schafft Klarheit für bilanzsteuerliches Wertaufholungsgebot bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen
Anmerkungen zum
Nach Ansicht des BFH sind im Ergebnis Teilwertabschreibungen (hier: auf eine Auslandsbeteiligung) stets durch Zuschreibungen bis zur Obergrenze der Anschaffungskosten rückgängig zu machen, soweit der Stpfl. im jeweiligen Folgejahr keinen niedrigeren Teilwert nachweisen kann.
Sofern eine Beteiligung nach Durchführung einer Teilwertabschreibung (ausnahmsweise) zum Buchwert gegen die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft getauscht wurde, ist für den Umfang des Wertaufholungsgebots bei der erhaltenen Beteiligung auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung abzustellen und nicht auf die bei der Transaktion fortgeführten Buchwerte.
Gerade bei Großunternehmen mit vielfältigem Beteiligungsbesitz und zahlreichen Umstrukturierungen wird das BFH-Judikat manchen „argumentativen Hoffnungsschimmer” im Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren zerstören. In Teilen wird die Finanzverwaltung vermutlich ausgesetzte oder ruhende Verfahren wieder aufnehmen. Das Urteil entfaltet insoweit „Negativwirkung”.
Das befasst sich mit bilanzsteuerlichen Fragen des durch den Steuergesetzg...