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Nachhaltige Schädigung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Steuern auf Funktionsverlagerung
Unter dieser Überschrift hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur aktuellen Diskussion um diesen Regelungsbereich am in seiner Pressemitteilung Stellung bezogen. Seit Wochen kursiert in den steuerlichen Fachkreisen der Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zu den durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in § 1 Außensteuergesetz geänderten Regelungen zum Fremdvergleichsgrundsatz und zur Funktionsverlagerung.
Das IDW sieht bei Verabschiedung der Verordnung mit ihrem jetzigen Inhalt schwere Nachteile auf den Wirtschaftsstandort Deutschland zukommen. Nach Auffassung des geschäftsführenden Mitglieds des IDW-Vorstandes Manfred Hamannt bestehen die negativen Folgen insbesondere darin, dass die vorgesehenen Regelungen Käufer von Technologien begünstigen, Eigenentwickler hingegen benachteiligen werden. Infolgedessen würden deutsche Unternehmen zukünftig Forschung und Entwicklung im Ausland zukaufen und dort Arbeitsplätze schaffen. Dieses Ergebnis stehe in krassem Widerspruch zum erklärten Ziel aktueller gesetzgeberischer Maßnahmen der Großen Koalition.
Das IDW weist ferner darauf hin, dass der Entwurf nicht von der Ermächtigungsgrundlag...