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FG Baden-Württemberg 04.12.2006 13 K 274/04, NWB direkt 37/2007 S. 10

Widerruf der Bestellung nach Abgabe der eidestattlichen Versicherung

Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dieser auch während des Fortbestehens der Eintragung widerlegen durch den Nachweis, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; dabei der trägt der Steuerberater die Feststellungslast. Ist ein im Schuldnerverzeichnis eingetragener Steuerberater bei einer Steuerberatungsgesellschaft, an der er selbst nicht beteiligt ist, als einziger Steuerberater-Geschäftsführer mit beruflicher Niederlassung am Sitz der Gesellschaft angestellt, sind umfassende arbeitsvertragliche Beschränkungen (u. a. Auss...

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