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Kindergeld für ausländische Eltern
§ 62 Abs. 2 EStG i. d. F des JStG 1996 ist entgegen seinem Wortlaut so auszulegen, dass der Ausschluss von Ausländern nicht für solche Eltern gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten.