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Körperschaftsteuerguthaben nach Änderung durch das SEStEG
Bilanzielle Behandlung des Auszahlungsanspruchs
Durch das SEStEG wurde die bisherige ausschüttungsabhängige Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens durch eine ausschüttungsunabhängige, ratierliche Auszahlung über zehn Jahre ersetzt. Im vorliegenden Beitrag wird die bilanzielle Behandlung des Auszahlungsanspruchs dargestellt und die Berechnung des Barwerts anhand eines Beispiels aufgezeigt.
I. Neukonzeption der Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens
Das Körperschaftsteuerguthaben wird im Regelfall letztmalig auf den oder – in Umwandlungs- und Liquidationsfällen – auf einen früheren Stichtag ermittelt (§ 37 Abs. 4 KStG). Dieser Stichtag ist unabhängig davon, ob die Körperschaft ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes oder ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Eine Feststellung ist nicht mehr vorgesehen und auch nicht erforderlich, weil der ermittelte Betrag des Körperschaftsteuerguthabens mit dem festzusetzenden Auszahlungsanspruch übereinstimmt. Innerhalb des Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 hat die Körperschaft einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des ermittelten Körperschaftsteuerguthabens...