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NWB Nr. 37 vom Seite 3215

Knapp 18 000 Zwangsgelder gegen Umsatzsteuerpflichtige verhängt

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im vergangenen Jahr in 17 941 Fällen ein Zwangsgeld verhängt, weil Unternehmen versäumt haben, der Behörde die vierteljährliche Zusammenfassende Meldung über Lieferungen in EU-Staaten zu übergeben. Dabei sind Geldbußen in Höhe von 455 392 € festgesetzt worden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/6237) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilt. Im zweiten Quartal des Jahres 2005 seien 9 519 und im dritten Quartal 2005 34 306 Zusammenfassende Meldungen nicht abgegeben worden. Die Regierung teilt mit, dass die Zahl der nach Ablauf der Abgabefrist nicht vorliegenden Zusammenfassenden Meldungen generell hoch ist. So hätten im vergangenen Jahr 27,1 % der Unternehmer an die Abgabe erinnert werden müssen, 2005 seien es 22,7 % und 2004 18,5 % gewesen. Erfahrungsgemäß würden aber nach der ersten Erinnerung etwa 80 % der säumigen Unternehmer ihre Zusammenfassende Meldung abgeben.

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