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BGH 14.06.2007 III ZR 125/06, NWB 37/2007 S. 287

Bankrecht | Keine Haftung des Prüfers als Garant für den Prospekt eines Film-Fonds

Ein Experte haftet vertragsfremden Dritten nach den Grundsätzen über einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nur, wenn er ein konkretes Vertrauen in Anspruch nimmt. Daher kann die Haftung einer Prüfungsgesellschaft nicht darauf gestützt werden, dass in einem Anlageprospekt damit geworben worden ist, dass eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Beurteilung des Prospekts beauftragt worden sei und über das Ergebnis einen Bericht erstellen werde. Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage gegen das Prüfungsunternehmen abgewiesen, denn diese Formulierung bedeute gerade noch nicht dessen Unbedenklichkeitserklärung ( NWB KAAAC-50031). Eine Haftung des Prüfers ist im Einzelfall möglich, wenn der geschädigte Investor den Prüfungsbericht vor ...

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