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BGH 21.05.2007 II ZR 266/04, NWB 37/2007 S. 287

Prozessrecht | Richterliche Pflicht zur Beweisaufnahme bei schlüssigem Parteivortrag

Streiten Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe Fragen der Unternehmensbewertung, darf der Richter nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zulasten der anderen den Vorzug geben. Ausnahmen davon gelten nur, wenn der Tatrichter über eine eigene spezifische Fachkunde verfügt und diese darlegt ( NWB YAAAC-52498).

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