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Einkommensteuer | Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen
Nach dem NWB FAAAC-54149 führen Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge, dass – abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG – Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (Bestätigung der Rechtsprechung). – Anmerkung: Der IV. Senat des BFH bestätigt die bisherige Rechtsprechung vor allem des VIII. Senats des BFH und wendet sich zu Recht gegen das bei Anwendung des § 15a EStG kaum überzeugende Totschlagsargument der Finanzverwaltung, der Ansatz eines Korrek...