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Einkommensteuer | Diebstahl eines betrieblichen Pkw während privater Umwegfahrt
Wird der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw eines selbständig tätigen Arztes während des privat veranlassten Besuchs eines Weihnachtsmarkts auf einem Parkplatz abgestellt und dort gestohlen, ist der Vermögensverlust nach dem NWB XAAAC-54143 der privaten Nutzung zuzurechnen und nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen. – Anmerkung: Im Streitfall geht es um den privat veranlassten Totalverlust eines betrieblichen Pkw, weil die Kaskoversicherung nicht für den Schaden eingetreten ist. Hätte die Kaskoversicherung Leistungen erbracht, wären diese nach dem Urteil des IV. Senats des BFH (v. - IV R 31/02, BStBl 2006 II S. 7) jedenfalls im Umfang der betrieblichen Nutzung auch dann Betriebseinnahme, wenn der Diebstahl während des Parkens vor der Wohnung des Betriebsinhabers und vor einer gepla...