Ungesichertes Ehegatten-Darlehen über 80.000 DM bei nachschüssiger Zinszahlung trotz angespannter Finanzsituation der Darlehensnehmerin
und späterer Reduzierung des vereinbarten Zinssatzes nicht fremdüblich
Leitsatz
Erhält die Ehefrau beim zu 100 % fremdfinanzierten Erwerb vermieteter Immobilien neben zwei Bankkrediten auch vom Ehemann
ein Darlehen, so hält dieser bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossene Ehegatten-Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht
Stand, wenn schon die Darlehen der Banken wegen der unzureichenden Einkommens- und Vermögenssituation der Ehefrau neben Grundschulden
in voller Darlehenshöhe zusätzlich auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Ehemanns in voller Darlehenshöhe gesichert
werden mussten und gleichwohl der Ehemann der Ehefrau ein ungesichertes Gesamtdarlehen von 80.000 DM gewährt hat, wenn weiter
der ursprünglich an den Zinssatz der Bankdarlehen gekoppelte Zinssatz des Ehegatten-Darlehens später ohne eine Änderung der
Vertragskonditionen der Bankdarlehen um drei Prozent gesenkt und wenn trotz der angespannten Liquiditätssituation der Ehefrau
eine nachschüssige Zinszahlung vereinbart worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 801 Nr. 13 RAAAC-54025
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.07.2006 - 2 K 10/06
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