Unternehmensteuerreform 2008
1. Aufl. 2007
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8. Anhang: Gesetzestexte
Im Folgenden folgt ein Überblick über die voraussichtliche Fassung der durch das Unternehmensteuergesetz 2008 (in der vom Bundesrat am verabschiedeten Fassung) geänderten Vorschriften im EStG, KStG und GewStG. Da das Gesetz zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Buches noch nicht verkündet ist, können die folgenden Vorschriften möglicherweise von der späteren Gesetzesfassung abweichen.
Die Änderungen im Gesetzestext sind fett dargstellt.
8.1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes
§ 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
[Absatz 1 unverändert]
(2) Einkünfte sind
bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k),
bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen tritt § 20 Abs. 9 vorbehaltlich der Regelung in § 32d Abs. 2 an die Stelle der §§ 9 und 9a.
[Absätze 3 bis 5 unverändert]
(5a) Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen an die in den vorstehenden Absätzen definierten Begriffe (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) an, erhöhen sich für deren Zwecke diese Größen um die nach § 32d Abs. 1 und nach § 43 Abs. 5 zu b...